7. Dieses Gebot sollst du verkünden, damit sie ohne Tadel seien.
8. Wer nicht sorgt für seine Angehörigen und namentlich für die im Haus, der hat den Glauben verleugnet, und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9. Unter die Witwen soll man nur solche aufnehmen, die wenigstens sechzig Jahre alt sind und Eines Mannes Frau,
10. wohlbezeugt in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werke nachgegangen ist.