9. Eine Witwe soll nur in die Liste eingetragen werden, wenn sie nicht weniger als 60 Jahre alt ist, die Frau eines Mannes war
10. und ein Zeugnis guter Werke hat; wenn sie Kinder aufgezogen, Gastfreundschaft geübt, die Füße der Heiligen gewaschen, Bedrängten geholfen hat, wenn sie sich jedem guten Werk gewidmet hat.
11. Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie gegen [den Willen des] Christus begehrlich geworden sind, wollen sie heiraten
12. und kommen [damit] unter das Urteil, dass sie die erste Treue gebrochen ha- ben.
13. Zugleich lernen sie auch untätig zu sein, indem sie in den Häusern herumlaufen; und nicht nur untätig, sondern auch geschwätzig und neugierig zu sein; und sie reden, was sich nicht gehört.
14. So will ich nun, dass jüngere [Witwen] heiraten, Kinder gebären, den Haushalt führen und dem Widersacher keinen Anlass zur Lästerung geben;
15. denn etliche haben sich schon abgewandt, dem Satan nach.